Eine schriftliche Aufforderung, mein Ansuchen um Umwidmung zurückzuziehen?
Salzburg, 26. Oktober 2006:
Ich staunte nicht schlecht, als ich mir die Post von meinem Briefkasten holte und darin ein Schreiben meiner alten Heimatgemeinde vorfand, in welchem ich nun aufgefordert wurde, mein Ansuchen um Umwidmung zurückzuziehen. Dass mein Vorhaben ohnedies kaum Zustimmung im Gemeinderat finden würde, war mir längst klar. Doch mittlerweile dauerte die Angelegenheit seit dem Einreichen des ursprünglichen Ansuchens vom April 1993 bereits doch sehr lange und ich wollte nun einfach endlich eine Entscheidung der Gemeinde haben. Hieß es doch dort stets, die Raumordnung würde dem nicht zustimmen, was allerdings kaum ein Wunder war, wenn der Flächenwidmungsplan der Gemeinde dem entgegenspricht und eine Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde das Ortsentwicklungskonzept entgegen spricht. Allerdings wurde die Ablehnung innerhalb der Gemeinde immer wieder damit begründet, die Raumordnung am Amt der Landesregierung würde dem nicht zustimmen. Daher wollte ich ganz einfach die Gemeinde endlich einmal dazu zwingen, eine Entscheidung zu treffen, damit endlich einmal klar werden würde, wo denn das Problem tatsächlich liegt.
Schon seit den vergangenen Weihnachten, als ich begann diese Angelegenheit nun intensiv voranzutreiben, hatte ich immer wieder eine Aufforderung erhalten, dieses Ansuchen um Umwidmung doch zurückzuziehen, was ich allerdings nie verstand. Viele der Äußerungen von Gemeinderatsmitgliedern waren regelrecht legendär. Schon beginnend mit der Aussage des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde Hermann P. von der SPÖ, der da lapidar meinte, „zieh es zurück, das wird nichts“. Oder dem Obmann des Bauausschusses Peter S., noch dazu Vater eines Schulkollegen, mit welchem ich 8 Jahre lang gemeinsam in die Schule ging und davon auch noch sechs Jahre neben ihm in der gleichen Schulbank saß, der da meinte, „da hast Du niemals eine Chance!“ Oder auch des langjährigen Fraktionsvorsitzenden der örtlichen ÖVP Werner S., der da meinte, „solange ich nicht Bürgermeister bin, geschieht da gar nichts“. Richtig beeindruckt hatte mich der Vizebürgermeister der SPÖ, Engelbert G., der da meinte, als ich ihm erklärte, diese Angelegenheit würde sich doch nun schon sehr lange ziehen, daher endlich einmal ein Ende und damit eine Entscheidung finden müssen, hätte doch das Ansuchen von 1993 binnen eines halben Jahres bearbeitet werden müssen, „klag uns doch!“
Also, wirklich gerechnet hatte ich ohnedies längst schon nicht mehr. Aber dass ich nun auch noch eine schriftliche Aufforderung erhielt, mein Ansuchen zurückzuziehen, verwunderte mich doch sehr. Noch dazu mit jener Begründung, welche ich ebenfalls schon kannte und ohnedies nur durch die Gemeinde selbst geändert werden könnte, da die Raumordnung des Landes meinem Ansuchen nur dann zustimmen könnte, wenn seitens der Gemeinde dazu die Voraussetzungen geschaffen würden.
Und dann auch noch der Nachsatz, man wolle ja nun das Ortsentwicklungskonzept entsprechend überarbeiten, damit mehr Wohnraum im Ort geschaffen werden könne. Allerdings kannte ich dies mittlerweile auch schon seit mehr als zehn Jahren und dabei geschah allerdings nie etwas.
Bemerkenswert fand ich allerdings die Geschäftszahl, welche auf diesem Schreiben aufgeführt wurde, denn diese Stammt aus dem Jahre 2006 und nicht aus 1993. Man hatte also meine Änderung des Ansuchens vom Juni dieses Jahres nun als neues Ansuchen gewertet.
Die vorgesehene Bearbeitung am Gemeindeamt und die darüber im Gemeinderat getroffene Entscheidung wäre für mich gänzlich ausreichend gewesen.
(2018-09-19)