Wien, Donnerstag, 26.11.2020 18:21 Uhr:
Nun habe ich noch ein wenig E-Mail-Verkehr gehabt, weil ich am liebsten dem Architekten eine Mail geschrieben hätte, um weitere Aktivitäten meinerseits im Bereich der Bauüberwachung damit einzustellen!
Um 17:48 Uhr schrieb ich TW:
„Hallo Herr W.,
ich sende nun Herrn J. folgende Mail retour:
Sehr geehrter Her J.,
komisch. Als ich gestern mit Herrn W., Fa. K., gesprochen habe, wollte Herr W. eine eigene Anfahrt bezahlt bekommen, wenn er nächste Woche zum Eindichten der Dachdurchführungen in der Halle kommen soll. Erst dann wollte er mir seinen Einsatz am 1.12. fix bestätigen. Dazu wollte er bis heute eine Zusage bekommen.
Da dies nicht ich entscheiden kann, habe ich ihn an Sie verwiesen.
Da es aber hier offensichtlich zu keiner Einigung gekommen ist, ist nun dessen Einsatz am 1.12. hinfällig. Daher habe ich den Blitzschutzbauer für nächste Woche ebenfalls abbestellt, denn die Dachdurchführungen können nicht offen bleiben.
Bezüglich der CO2-RWA in der Halle Folgendes:
Hierbei handelt es sich um ein Gewerk, welches nicht durch uns bearbeitet wurde. Ich habe mich lediglich darum gekümmert, da diese RWA gemäß Brandschutzkonzept auch von der BMA angesteuert werden muss.
Ich bin es leid, angesichts permanent solcher Mails, mich länger mit dieser Anlage zu beschäftigen. Eine Skizze meinerseits ging heute noch an den Elektriker, mit der Frage, ob diese Notauslösestationen an der von mir angedachten zentralen Stelle montiert werden können, da nun unsere AP durch den Elektriker in der Ausführung abgeändert wird.
Weitere Leistungen diesbezüglich erfolgen nun meinerseits nicht mehr.
Diese Krätze haben ich gestrichen voll!!!“
Worauf er mir um 17:52 Uhr antwortete:
„Hallo Herr R.,
Sie haben vollkommen Recht – bei dem mechanischen Gewerken ist es genauso schlimm.
Bitte aber nicht mehr heute Abend versenden – ich schau da morgen früh nochmal drüber und dann geht das morgen früh raus.
Welche Dacheindichtungen sind das z.B.? Welche von TGA?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
T. W.
Geschäftsführung“
Wobei er recht hat, heute diese Mail nicht an den Architekten zu senden. Diese wollte ich ihm auch nicht senden. Aber ich wollte TW damit einbinden.
Um 17:54 Uhr antwortete ich ihm darauf:
„Es geht um die Dacheindichtungen für die Dachdurchführungen der Blitzschutz Ableitungen“
Um 18:12 Uhr erhielt ich darauf folgende Antwort:
„Aber wenn das unsere Dichtungen für Blitzschutz sind, dann wird doch Herr J. sagen – (wir) hats verpennt, also muss (wir) für diese zusätzliche Anfahrt die Kosten übernehmen.
Dann hat Herr J. in diesem Punkt recht?!
Mit freundlichen Grüßen
T. W.
Geschäftsführung“
Worauf ich ihm wieder antwortete:
„Bitte nicht falsch verstehen, aber ich will es nicht mehr hören.
Wenn es mir nicht zu blöd wäre, dann würde ich dem Dachdecker die 500 € oder was auch immer das sind für seine extra Anfahrt selbst bezahlen …
Wer auch immer das bezahlt, die Vereinbarung mit dem Dachdecker, dass dieser diese in Rechnung stellen kann, muss der Architekt treffen. Die kann er dann ja gegenrechnen.
Aber da es heute eben wieder keine Einigung gab, sich dieses Jarosch auch nicht einmal gemeldet hat, gibt es nun wirklich wieder einen Scherbenhaufen, da der Dachdecker am 1.12 nicht kommt und ich deshalb den Blitzschutzbauer ab 30.11 absagen muss, weil sonst die Dachdurchführungen offen bleiben und Wasser in die Halle, in das Dach eindringen kann.
Diese widerliche Art des Architekten schafft diesen Scherbenhaufen!“
Aber dazu nun einmal im Detail die Analyse der Mail des Architekten:
Da schreibt der Architekt in seinem ersten Satz:
„Fa. Koch rief mich an, dass der Einsatz bzgl. des Blitzschutzes noch nicht bestätigt ist.“
Das ist vollkommen richtig. Denn dieser will nun für diesen Einsatz eine extra An- und Abfahrt bezahlt haben, da es sich lediglich um einige Dachdichtungen handelt, bei denen er nicht viel verrechnen kann, jedoch 300km Anfahrt hat, wobei es sich dabei offensichtlich um Hin- und Rückfahrt handelt. Daher hat mit der Zuständige des Dachdeckers am Mittwoch, wie schon am Freitag der letzten Woche telefonisch gesagt, der Einsatz am 1.12. hängt davon ab, ob er eine Zusage für die Vergütung der An- und Abfahrt erhält.
Dies ist auch nicht weiter ein unüblicher Vorgang. Denn dies kommt doch sehr häufig vor, dass Leistungen nicht in der ursprünglich geplanten zeitlichen Abfolge erbracht werden können, weshalb es zu Mehrkosten kommt, welche, falls diese nicht durch den Auftragnehmer selbst verschuldet wurden, zu vergüten sind.
Deshalb habe ich dem Zuständigen vom Dachdecker gesagt, er soll sich mit dem Architekten in Verbindung setzen, um dies mit ihm zu klären. Ich kann ihm dazu nichts sagen, hat doch unser Büro keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Dachdecker. Der Architekt hätte nur feststellen müssen, ob seine zusätzlichen Forderungen gerechtfertigt sind. Da dies offensichtlich auch so der Fall ist, hätte er dem Dachdecker nur sagen müssen, seine Mehrkosten könnte er in Rechnung stellen.
Danach ginge es darum, wer diese Mehrkosten zu verantworten sind. Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass unser Büro dafür verantwortlich ist, dann hätte der Architekt nur mitteilen müssen, dass diese Mehrkosten mit unserem Büro gegengerechnet werden. Aber dazu bräuchte es eben noch die Klärung, ob unser Büro tatsächlich daran Schuld trägt. – Ein völlig normaler Vorgang. Allerdings hat sich der Architekt diesbezüglich überhaupt nicht gemeldet – meines Wissens zumindest. Übrigens, bei 300km, sowie vielleicht 2 Mann à 50 € für 3 Stunden komme ich auf vielleicht 500 € als Mehrkosten für diese An- und Abfahrt. – Wie auch immer.
Dann schreibt der Architekt in seinem zweiten Satz:
„Zudem ist die Fa. E. beauftragt, die CO2 Leitungen in KW 50 zu montieren und die haben bis heute keinerlei Zeichnung wo diese hingezogen werden sollen.“
Das ist auch richtig. Aber die Fa. E ist der Sublieferant des Dachdeckers, und die RWA, welche Fa. E liefern soll, wurde vom Architekten beim Dachdecker bestellt. Daher hat diese RWA eigentlich überhaupt nichts mit unserem Büro zu tun! Es ist ein Gewerk des Architekten. Daher wäre es seine Aufgabe, seinem Gewerk die notwendigen Planunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ich habe mich nur deshalb auch mit diesen RWA beschäftigt, da RWA grundsätzlich ein Gewerk der TGA sind. Und um zu verhindern, dass der Architekt die anrechenbaren Kosten für RWA aus der Kostenberechnung unseres Büros herauszunehmen, da er diese selbst bestellt hat, habe ich mich auch darum gekümmert. Zudem hat sich herausgestellt, dass die RWA, welche der Architekt in der Halle bestellt hat, jene, welche mit CO2 Antrieben funktioniert, erst gar nicht entsprechend dem Brandschutzkonzept funktioniert hätte. Daher habe ich mich darum gekümmert, dass diese RWA wenigstens dem Brandschutzkonzept entspricht, da diese durch die BMA angesteuert werden muss. Daher, es wäre seine Aufgabe gewesen, seinem Auftragnehmer, dem Dachdecker, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit dessen Subauftragnehmer eine dem Brandschutzkonzept entsprechend funktionierende RWA in der Halle montieren kann!
Nachdem sich der Architekt diese Woche bereits mehr als seltsam bezüglich der Ableitung für den Blitzschutz bei Achse C-4 benommen hatte, habe ich dem Dachdecker am Mittwoch bei unserem Telefonat mitgeteilt, dass ich keine weiteren Leistungen mehr für diese RWA erbringen werde, falls sich der Architekt weiter o benimmt. Denn dies ist nicht mein, sondern sein Gewerk.
Zudem, der Architekt hat auch die rein elektrisch funktionierenden RWA in den Treppenhäusern beim Dachdecker bestellt. Dabei werden vom gleichen Sublieferanten des Dachdeckers nun einfach nur die Geräte geliefert, welche dann durch den Elektriker montiert und angeschlossen werden müssen. Ein Hinweis des Architekten, dass er selbst bereits diese RWA auch bereits bestellt hatte, erfolgte nicht. Daher sind diese auch in meiner Ausschreibung enthalten, da diese üblicherweise der Elektriker liefert. Lediglich die Antriebe an den Lichtkuppeln werden durch den Lieferanten der Lichtkuppeln, meist der Dachdecker, geliefert. – Also auch dieser Satz trifft lediglich den Architekten selbst.
Im nächsten Satz schreibt der Architekt:
„Warum ist der Blitzschutz nicht schon längst verlegt ?!“
Ganz einfach. Weil vorab ein Blitzschutzbauer für den Fundamenterder gesucht wurde, der bereits unter der Sauberkeitsschicht vor Dezember 2019 verlegt werden hätte müssen, ich damals allerdings noch nicht einmal mit dem Projekt betraut war. Im April allerdings dann wenigstes noch ein Erder verlegt werden musste, bevor die Halle errichtet wurde, weshalb kurzfristig ein Blitzschutzbauer für die Erdung gesucht wurde. Der Blitzschutz war, so kurzfristig, wie dies geschehen musste, nicht auch noch auszuschreiben.
Der Blitzschutz wäre üblicherweise Teil der Ausschreibung ET. In welcher die Leistungen dafür von mir aufgenommen wurden. Die Problematik mit der Erstellung der Ausschreibung, sowie mit der Vergabe der ET will ich hier nicht auch noch im Detail erläutern.
Daher wurde der Blitzschutzbauer, welcher bereits die Erdung verlegte, damit beauftragt ein Angebot für den Blitzschutz zu erstellen. Doch zu dieser Zeit stand die Halle bereits, sowie war das Dach auch bereits fertiggestellt. Daher mussten diese Leistungen eben nachträglich erfolgen. Wobei vereinbart wurde, dass diese Leistungen gemeinsam mit anderen Leistungen im Bereich der TGA, wofür ebenfalls Dachdurchdringungen erforderlich sind, erfolgen soll. Dies wäre für Ende September, Anfang Oktober geplant gewesen. Jedoch gab es nun eben Verzögerungen bei den Vergaben im Bereich der gesamten TG, aber nicht nur bei TGA, weshalb dies nicht schon erfolgen konnte.
Nun, da wieder auf der Baustelle gearbeitet wird, muss eben auch noch der Blitzschutz fertiggestellt werden. Und da dies nun eben nicht gemeinsam mit anderen Gewerken erfolgen kann, welche ebenfalls noch Dachdurchdringungen benötigen, muss der Blitzschutz eben extra erstellt werden und dafür eben auch der Dachdecker extra auf die Baustelle kommen.
Im nächsten Satz schreibt der Architekt:
„Z.B. als die Fa. Koch bzgl. der Überläufe im Spätsommer da war !!!“
Mir einfach nicht bekannt, dass der Dachdecker im Spätsommer auf der Baustelle war und Überläufe eindichtete. Das kann ganz einfach nicht stimmen. Diese sind, wenn schon, bereits im Vorsommer erstellt worden, als der Dachdecker ohnedies noch auf der Baustelle war.
Dann schreibt der Architekt weiter:
„Wer zahlt jetzt den Extra-Einsatz wegen des Blitzschutzes, der nun doch vor Regaleinbau passieren soll und wahrscheinlich nicht passiert wäre wenn ich Sie vor 2 Wochen nicht kontaktiert hätte ?!”
Nun, wer diesen Extra-Einsatz bezahlen soll wäre eben noch zu klären. Dem Dachdecker hätte eine Zusage, dass er diesen Extra-Einsatz in Rechnung stellen könne, gereicht. Eine Gegenrechnung mit anderen AN hat auch nicht einmal ansatzweise durch den Architekten stattgefunden. ER hätte sich nur melden müssen, dann wäre ich zu TW gegangen und es hätte eine Einigung geben können, wenn tatsächlich unser Büro daran Schuld hätte.
Wenn der Blitzschutz in der Halle nicht vor dem Einbau der Regale erfolgt, dann hat es der Blitzschutzbauer erheblich schwerer, überhaupt die Erdungsfestpunkte, welche für die Ableitungen in den Stützen eingebaut wurden, zu erreichen, denn diese Regale stehen eben beidseits der Stützen! Daher, wird der Blitzschutz in der Halle nicht vor den Regalen erstellt, dann entstehen dadurch eben auch Mehrkosten, welche dann allerdings erheblich höher werden, weil für diese Arbeiten dann Kletterkünste gefragt sind, um die Leistungen überhaupt erstellen zu können.
Der Rest dieses Satzes des Architekten ist einfach eine Frechheit! Denn da fiel ihm offensichtlich letzten Donnerstag am Morgen ein, er müsse sich unbedingt wieder einmal besonders wichtigmachen, daher hat er offensichtlich diese Mail um 7:25 Uhr am Morgen geschrieben.
Weiters schreibt der Architekt:
„Vorausgesetzt Fa. Koch hat nächste Woche Zeit, da dieser Termin anscheinend noch nicht bestätigt ist.“
Der Termin ist ohnedies nun hinfällig, da der Dachdecker mir mitteilte, wenn er bis heute keine Zusage Mehrkosten für seine An- und Abfahrt erhält, dann kommt er nicht. Der Tag heute ist abgelaufen und der Dachdecker hat offensichtlich keine Zusage dafür erhalten!
Im letzten Satz schreibt der Architekt:
„Bitte den Scherbenhaufen zu einer RWA-Anlage und Blitzschutzanlage zusammenkehren.“
Dieser „Scherbenhaufen“, wie er dies bezeichnet, ist nun ausschließlich durch ihn entstanden! Daher soll er selbst diesen Scherbenhaufen zusammenkehren!
Auch die Grußformel möchte ich nicht unberücksichtigt lassen. Da schreibt er:
„Gruß“
In unseren Breitengraden schreibt man üblicherweise „Mit freundlichen Grüßen“, früher auch „Hochachtungsvoll“ oder dergleichen. Aber „Gruß“ ist keine übliche Grußformel. – Und ich habe dies schon einmal kommentiert, diese Grußformel ist sehr leicht durch „Heil“ zu ersetzen!
Also, aus meiner Sicht ist dieser Architekt einfach ein Irrer, ein Verrückter, mit dem es unmöglich ist, zusammenzuarbeiten!
Daher verstehe ich auch TW nicht, weshalb er nicht einen klaren Schlussstrich gezogen hat, als es offensichtlich dazu gekommen war, dass unser Büro nicht weiter mit der Bau Überwachung beauftragt ist!
Liebe ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!
Dieser Auftrag PRK kam über TZ ins Büro und passt voll und ganz zu dem, was TZ in diesem Büro hinterlassen hat!