Die Beschleunigungsvergütung
Das ist keine Wortkreation von mir, dieses Ding heißt tatsächlich so.
Ein solches Projekt, die technische Sanierung einer ganzen Tunnelkette mitsamt der dazugehörenden Verkehrstechnik einer Bundesstraße mit je einer Fahrspur in einer Fahrtrichtung, kann man natürlich nicht durchführen, wenn gleichzeitig der Verkehr über diese Straße rollt. Daher muss für die Durchführung dieser Arbeiten der Verkehr gesperrt werden. Da es sich dabei um eine stark befahrene Bundesstraße handelt, mit einem sehr hohen Anteil an Berufsverkehr, bietet sich hier für lediglich die Sommerzeit an, also jene Zeit, in welcher am wenigsten Berufsverkehr zu erwarten ist. Während der Zeit dieser Verkehrssperrung muss dann allerdings der gesamte Verkehr durch die Ortschaften geführt werden, was wiederum eine sehr starke Belastung für die Anrainer der Straßen bedeutet, denn sonst hätte man ja auch gar nicht diese Umfahrungsstrecke bauen müssen. Daher versuchte der Auftraggeber die Zeit der Verkehrssperrung so kurz wie möglich zu halten. Zudem wurde das Vorhaben in zwei Abschnitte geteilt, sodass jeweils in den Sommermonaten der Jahre 2010 und 2011 ein Teil der Strecke gesperrt sein sollte und hier die Arbeiten durchgeführt werden können. Um auch ja den Verkehr wieder rasch über diesen Streckenteil fließen lassen zu können, wurden vertraglich festgelegte Termine für die Verkehrssperrung und auch für die wieder Freigabe des Verkehrs festgelegt. Diese Termine wurden auch mit einer Vertragsstrafe von 25.000,- Euro pro Tag bei Nichteinhaltung der festgesetzten Termine für die Verkehrsfreigabe unterstrichen. Allerdings gab es auch für jeden Tag, an welchem der Verkehr früher wieder freigegeben werden konnte, eine sogenannte Beschleunigungsvergütung von 20.000,- Euro pro Tag, welche dem Auftragnehmer zusätzlich zu seinem Rechnungsbetrag überwiesen werden. Und dies ergibt eine ordentliche Summe, auch wenn der Betrag dieser Beschleunigungsvergütung auf 5% der Auftragssumme inklusive Mehrwertsteuer beschränkt ist. Nach einigen klärenden Gesprächen mit dem Auftraggeber einigte man sich auf eine maximale Summe dieser Beschleunigungsvergütung von 500.000,- Euro, jeweils zur Hälfte abrechenbar nach Ende eines Abschnittes. Dies waren also nach Fertigstellung der Arbeiten im ersten Sommer 240.000,- Euro, im Jahr darauf sollten dies 260.000,- sein. Es ging bei diesem Projekt daher nicht nur um eine sehr hohe Auftragssumme, welche in relativ kurzer Zeit abzuarbeiten ist, es war bei diesem Projekt zusätzlich auch noch sehr viel Geld durch diese Prämie zu verdienen.