Salzburg, Mittwoch, der 1. Juli 2009:
Wie jedes Jahr musste ich auch dieses Jahr wieder mein Auto zur KFZ-Begutachtung nach §57a Kraftfahrzeuggesetz, für das sogenannte Pickerl, bringen. Nun wurde mein Fahrzeug erstmals im Februar 2003 zugelassen. Daher hätte ich dies auch bereits im Februar erledigen müssen.
Doch gerade in dieser Zeit war für mich bei diesem Hotel – Projekt in Linz am meisten zu tun. Daher hätte dies bedeutet, ich hätte mir dafür während der Arbeit freinehmen müssen, um mein Auto in die Werkstätte zu bringen und danach wieder abzuholen. Zudem hatte ich im Herbst 2005, als ich mein Fahrzeug in dieser Werkstätte in Wien zur Reparatur hatte, derart schlechte Erfahrungen gemacht, hätte ich doch danach beinahe ein Rad bei der Heimfahrt nach Salzburg verloren, weshalb ich nun lieber wieder mein Auto in meine übliche Werkstätte in Salzburg bringen wollte und dies nicht in irgendeiner anderen Werkstätte erledigen lassen wollte. Denn lediglich bei der Begutachtung würde es ohnedies nicht bleiben. Das wusste ich bereits. Weshalb dafür auch nur eine Werkstätte in Frage gekommen war, hätte ich sonst zumindest zweimal mein Auto zur Begutachtung bringen müssen.
Nun sollte man meinen, dies wäre nicht wirklich ein Problem. Doch ich habe es eben in der Arbeit mit Personen zu tun, bei denen ich mir nicht einfach einmal einen Tag Urlaub nehmen kann, ohne dass ich nicht damit rechnen müsste, dass dies wieder irgendwelche anderen Konsequenzen hat. Oder vielleicht einmal an einem Tag etwas später in der Arbeit erscheint und am nächsten Tag dafür etwas früher von der Arbeit geht. Daher war dies gerade ab Beginn des Jahres nicht so einfach. So wollte ich dies während der Karwoche vor Ostern, in welcher ich mir sonst üblicherweise Urlaub nehme, durchführen lassen. Doch aus dieser Urlaubswoche wurde nun gar nichts, da ich eben bei diesem Projekt in Linz dafür zu viel zu tun hatte. – Wie gesagt, einfach für einen Tag, oder wie es nun zu befürchten war, zwei Tage, dass war stets mehr als gut zu überlegen, ob ich dies tatsächlich tun sollte und nicht doch dafür eine andere Gelegenheit abzuwarten.
Denn, so dachte ich, wäre dieses Hotel erst einmal geöffnet, dann würde sich für mich der Arbeitsaufwand deutlich reduzieren. Weshalb ich annahm, ab Mai, auch wenn ich nun längst über der eigentlichen Frist hinaus war mein Auto zur Begutachtung zu bringen, wäre dafür eine bessere Gelegenheit. Doch gerade ab Eröffnung des Hotels hatte sich nun das Verhältnis in der Arbeit so deutlich verschlechtert. Weshalb dies nun auch wieder nicht so einfach war, wie ich zuvor angenommen hatte.
So schieb ich dies immer wieder hinaus. In der Hoffnung, dafür einen günstigen Zeitpunkt zu finden. Zudem kam mir dies auch finanziell auch nicht ungelegen. Denn knapp bei Kasse war ich ohnedies stets auch.
Doch nun kam meine Kündigung. Somit hatte ich nun plötzlich dafür genügend Zeit. So sehen kam dies beinahe gelegen. Denn mittlerweile wäre auch Ende Juni die Frist zur Überziehung der Begutachtung des Fahrzeuges abgelaufen.
Glücklicherweise hatte ich in der Werkstätte in Salzburg auch gleich einen Termin dafür erhalten. Am 30. Juni, also am letzten Tag vor Ablauf auch der Überziehungsfrist, bekam ich dafür einen Termin. Doch es kam, wie ich es befürchtet hatte. Mein Betreuer in der Werkstätte meinte sofort, als er mein Fahrzeug tags zuvor entgegengenommen hatte, diesmal würde dafür ein Tag nicht ausreichen. Weshalb ich eben erst an diesem Tag mein Fahrzeug wieder zurückerhalten habe.
Allerdings auch mit der entsprechenden Rechnung! Denn an meinem Fahrzeug waren nicht nur mittlerweile viele Lichter ausgegangen. Sondern auch ein großer Sprung in der Windschutzscheibe, weshalb diese ausgetauscht werden musste. Zudem auch, neben anderen Kleinigkeiten, die Gelenkstange an einem Vorderrad zu erneuern war. So hatte ich nun dafür gleich satte 1.402,39 Euro zu zahlen! Was mir schon wieder ein großes Loch in meine Finanzen riss. Was allerdings auch meinem Betreuer in der Werkstätte klar gewesen sein musste. Denn diesmal erhielt ich, ganz im Gegenteil zu allen bisherigen Reparaturen, welche an meinem Fahrzeug durchgeführt werden mussten, einen Zahlschein zur Begleichung der Rechnung.
(2022-01-18)