Unterach, Dienstag, der 10. April 2007:
An diesem Abend fand zudem in Unterach am Attersee, meinem alten Heimatdorf, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei welcher es auch um mein Anliegen um Umwidmung eines Teiles meines Grundstückes in dieser Gemeinde in der Kohlstatt ging.
Dazu steht im Protokoll dieser Gemeinderatssitzung unter Punkt 8, welcher mein Anliegen betrifft, gleich im ersten Satz,
„Der Vorsitzende berichtet, Herr W. R. hat die Umwidmung der Parz. 529, 532 u. 528/2, KG. Unterach in Bauland beantragt.“
Dies ist völlig falsch!
Denn dies betrifft jenes Ansuchen um Umwidmung, welches im Jahr 1993, gemeinsam mit meinem Bruder eingebracht wurde. Nun, da ich allerdings alleiniger Eigentümer eines Teiles des ursprünglichen Grundstückes bin, hatte ich am 25. Juni 2006 eine Änderung dieses Ansuchens eingebracht, bei welchem lediglich nur mehr ein kleiner Teil der Parzellen 529 und 532 zur Umwidmung angesucht wurden! Gerade mal so viel, um einen Baugrund zu schaffen, auf welchem ein Einfamilienhaus errichtet werden könnte. Wobei dadurch diese Parzellen so zu teilen gewesen wären, sodass dadurch ein Grundstück entstanden wäre, auf welchem ein Einfamilienhaus in der in diesem Gebiet üblichen Größe errichtet werden könnte!
Dazu der Auszug aus diesem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10. April 2007:


Es wurde also bei dieser Sitzung ein gänzlich falsches Ansuchen behandelt und auch darüber abgestimmt!
Zudem ist die Aussage,
„es wäre aussichtslos von der Oberbehörde eine positive Entscheidung zu bekommen, auch wenn die Gemeinde heute diesem Umwidmungswunsch zustimmen würde“,
einfach falsch! Denn diese hier erwähnte Oberbehörde ist das Amt der oberösterreichischen Landesregierung, wobei hier zwei Stellen entscheidend sind. Dies ist die „Raumordnung“, sowie der „Naturschutz“. Mit beiden in diesen beiden Ämtern zuständigen Herren hatte ich nur kurz nach meinen Gesprächen mit dem Bürgermeister Hermann P. (SPÖ) ein Gespräch im Amt der Landesregierung, wobei mir beide erklärt hatten, aus deren Sicht gäbe es keine Gründe, weshalb dem Ansuchen, einer Bebauung des von mir zur Umwidmung angesuchten Grundstückes, nicht entsprochen werden könnte. Jedoch könnten beide mir keine Stellungnahme abgeben, da das Ansuchen von der Gemeinde an das Amt der Landesregierung gestellt werden müsste. Erst dann könnten sie dazu eine Stellungnahme abgeben. Zu meinen Gesprächen empfingen mich beide nur deshalb, da sie gerne jemandem, der ein Ansuchen stellen möchte, auch die Möglichkeit der Umsetzung erläutern möchten. Daher hat solch eine Aussage in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nichts verloren, da sie einfach nicht der Realität entspricht! – Allerdings kannte ich dies mittlerweile seit Mitte der 1990er Jahre als Begründung, weshalb die Gemeinde unser Ansuchen vom April 1993 nicht im Gemeinderat behandeln möchte! Nun hatte ich gehofft, wenigstens dies aus der Welt geschafft zu haben. Aber auch dies war wieder nichts.
Ersatzgemeinderatsmitglied EGR R. von der SPÖ, mein Bruder, hätte mich wenigstens vom Termin dieser Gemeinderatssitzung informieren können. Damit ich dieser Sitzung beiwohnen hätte können und diese wieder einmal vorgebrachte falsche Begründung, weshalb die Gemeinde das Ansuchen nicht bearbeiten wollte, nun negativ darüber abgestimmt hatte, sofort mitbekommen hätte. Besser wäre es gewesen, hätte ich vielleicht noch am Vortag nach den Fraktionssitzungen Gemeinderatsmitglieder im Lokal meines ehemaligen Nachbarn angetroffen und ich hätte bereits hier erfahren, dass in dieser Gemeinderatssitzung über ein gänzlich falsches Ansuchen entschieden werden würde, damit dies, wenn dies nicht mehr zu ändern gewesen wäre, wenigstens von der Tagesordnung genommen worden wäre, damit bei der nächsten Gemeinderatssitzung dann wenigstens über das richtige Ansuchen entschieden worden wäre. Aber dies wollte man offensichtlich nicht. Sonst hätte ich diesen Termin zuvor erfahren.
Wahrscheinlich wurde zudem bereits im Bauausschuss über ein gänzlich falsches Ansuchen meinerseits beraten und entschieden! Allerdings hatte ich mit dem Bauausschuss Vorsitzenden Peter St. zuvor ein persönliches Gespräch, in welchem ich ihm mein geändertes Ansuchen vorgestellt hatte!
Es wurde also bei dieser Sitzung ein gänzlich falsches Ansuchen behandelt und auch darüber abgestimmt!
Dass ich an dieser Sitzung nicht als Zuhörer teilnehmen konnte, wurde dabei wohl auch wohlwollend angenommen. Oder ist es vielleicht gar so, dass es gar kein Zufall war, wenn ich mir im Jahre 2003 noch überhaupt nicht vorstellen konnte, jemals meine alte Heimat verlassen, jemals aus Salzburg, wo ich mittlerweile seit 1996 wohnte, wegziehen würde, nun aber, nach all dem, was ich seit August 2003, als ich bei VA Tech in Salzburg zu arbeiten begann, für mich keine Zukunft mehr sah?
All die Gespräche, welche ich seit Weihnachten 2005 mit dem Bürgermeister Hermann P (SPÖ), dem Bauzuschuss Obmann Peter St. (ÖVP), dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der ÖVP im Gemeinderat Werner Sch. und einigen weiteren Gemeinderatsmitgliedern, welchen ich allen den Grund und den Umfang der Änderung des ursprünglichen Ansuchens um Umwidmung vom April 1993 ausführlich erklärt hatte, meine Pläne damit, waren alle umsonst! Dabei wäre diese Abänderung des ursprünglichen Ansuchens ein Weg gewesen, diese Angelegenheit nach so vielen Jahren zu beenden, bei welcher niemand sein Gesicht verloren hätte! Denn dies war mir, als ich um Umwidmung meines geänderten Ansuchens angesucht hatte, besonders wichtig!
Nicht dass ich über den Ausgang der Abstimmung enttäuscht gewesen wäre, denn dieser war, nachdem mein Ansuchen im Bauausschuss behandelt wurde und es dort abgelehnt wurde, ohnedies klar. Allerdings hatte es mich besonders enttäuscht, dass nicht einmal über mein gültiges und richtiges Ansuchen abgestimmt wurde! – Aber wenigstens ist es endlich im Gemeinderat behandelt worden! – Nach mittlerweile 14 Jahren!
Wer nun allerdings gedacht hätte, damit wäre dies endlich zu Ende, der hat sich gründlich getäuscht. – Auch ich ging damals schon nicht mehr davon aus.
(2021-03-04)