Linz, Montag, der 23. Jänner 2006:
Gleich Anfang der Vorwoche hatte ich beim Amt der Landesregierung in Linz, nach meinem zweiten Gespräch mit dem Bürgermeister vom 14. Jänner, angerufen, mich mit dem Zuständigen Bearbeiter beim Naturschutz verbinden lassen und um einen Termin für eine Vorstellung meines neuen Vorhabens auf meinem Grundstück in der Kohlstatt zu sprechen. Den Termin hatte ich auch gleich für diesen Tag um 13:00 Uhr bekommen. Weshalb ich danach auch gleich noch den Zuständigen bei der Raumordnung angerufen hatte. Auch dort hatte ich sofort einen Termin erhalten und da ich an diesem Tag ohnedies schon beim Naturschutz war, erhielt ich den Termin auch gleich im Anschluss daran. Der Bürgermeister hatte mir ja die beiden Namen der zuständigen Herren beim Amt der Landesregierung, der „Oberbehörde“, wie er stets sagte, genannt.
Als ich um 13:00 Uhr im Landesdienstleistungszentrum in Linz, in welchem beide ihr Büro hatten angekommen war, war auch schnell eine Gesprächsbasis mit dem Zuständigen beim Naturschutz gefunden. Denn es entsprach offensichtlich der Realität, dass beide bereits am 9. Jänner im Gemeindeamt waren, um mit dem Bürgermeister und dem Gemeindesekretär sich mein Grundstück anzusehen. Dies jedoch vergebens, da es nun dieses Schreiben des Bauausschuss Obmanns Peter St. gäbe, in welchem er angekündigt hatte, dass dieses Projekt ohnedies nicht von Nöten wäre, da es in der Gemeinde genügend Baugrund gäbe und dieser Wohnbau, welcher nun auf meinem Grundstück errichtet werden sollte, auch auf einem anderen Grundstück errichtet werden könnte. Weshalb er über dies Termin und die Gemeinde nicht gerade gut zu sprechen war.
Allerdings war für mich auch schnell erklärt, weshalb ich darüber gar nicht einmal so unerfreut war, da ich mit meinem Grundstück nun, da es sich in meinem Alleineigentum befände, ohnedies etwas anderes vor hätte. Nämlich die Errichtung eines kleinen Wohnhauses für mich selbst. Aber da ich mir dies direkt nicht leisten könnte, würde ich nun einen Teil des ursprünglichen Ansuchens um Umwidmung realisieren. Allerdings dafür lediglich ein bis zwei Parzellen schaffen wollen, welche danach in Bauland umgewidmet werden könnten, womit ich mir aus dem Erlös dieser ein bis zwei Parzellen die Errichtung meines Wohnhauses finanzieren könnte. Wobei ich auch Wert darauf legte, dort nicht einen Prachtbau errichten zu wollen, sondern lediglich den auf dem Grundstück stehenden Stadel gegen ein kleines Wohnhaus ersetzen möchte. Zudem in einer Form, wie dieser Stadel einst ausgesehen hatte, bevor er im Winter 1944 unter den Schneemassen zusammengebrochen war und nur mehr beinahe notdürftig im Krieg wiedererrichtet wurde.
Dieses ursprüngliche Ansuchen um Umwidmung mit den dafür erstellten Bebauungsstudien schien der Zuständige vom Naturschutz zudem bereits zu kennen, da er dazu meinte, dann wäre ohnedies bereits alles für dieses Grundstück geklärt, da eben nur ein Teil dessen, was ohnedies bereits besprochen worden war, realisiert werden würde. Zudem meinte er, aus Sicht des Naturschutzes gäbe es dazu dann keine Einwände. Wenngleich er ausdrücklich betonte, er könnte dazu keine Stellungnahme abgeben, da das Ansuchen erst durch die Gemeinde an ihn weitergeleitet werden müsste. Dem könnte er natürlich nicht vorgreifen. Was ich auch durchaus sehr gut verstehen konnte. Ging es mir bei diesem Gespräch auch nicht darum mit einer offiziellen Stellungnahme wieder davon zu gehen. Sondern mein Vorhaben erst einmal vorzustellen und zu hören, wie dazu Stellung genommen werden würde. So ging ich höchst zufrieden nach knapp einer Stunde aus dessen Büro hinaus. Denn dies hörte sich alles andere als negativ für mich an. Zudem es keinesfalls so wäre, als würde die „Oberbehörde“ dazu niemals ihre Zustimmung geben. Hieß es doch da auch stets immer wieder, gerade der Naturschutz würde sich so besonders gegen eine Umwidmung des Grundstückes sträuben. Davon war nun nach diesem Gespräch überhaupt keine Rede.
Gleich im Anschluss daran ging ich zum Zuständigen der Raumordnung. Auch mit ihm war sehr schnell eine Gesprächsbasis gefunden. War ja auch er bereits am 9. Jänner wegen meinem Grundstück am Gemeindeamt in Unterach. Aber auch er erklärte mir, er könne bei diesem Gespräch keinesfalls eine gültige Stellungnahme abgeben. Jedoch würde die Raumordnung ohnedies nur dann eingreifen, würde die Gemeinde ein Ansuchen um Umwidmung bewilligen wollen, welches ganz und gar nicht zu einer üblichen Entwicklung in einer Gemeinde führen. Daher wäre auch kaum zu erwarten, dass mein Ansuchen, sollte es von der Gemeinde befürwortet werden, abgelehnt werden würde. Denn auch bei ihm war das ursprüngliche Ansuchen bereits längst bekannt. Sehr wohl meinte er allerdings, in der Gemeinde gäbe es sehr viel gewidmetes Bauland, welches allerdings keinesfalls bebaut wäre und auch eine Bebauung in nächster Zeit nicht zu erwarten wäre, was gegen eine zusätzliche Umwidmung von Grün- in Bauland sprechen würde. Allerdings wäre dem sehr leicht entgegenzuwirken, in dem die Gemeinde die Umwidmung mit einer Auflage, binnen einer Frist mit der Bebauung zu beginnen, mit einem entsprechenden Baufortschritt, da sonst das Grundstück wieder rückgewidmet werden würde. Dazu meinte er ergänzend, dabei hätte er allerdings auch schon erlebt, dass Grundstückseigentümer einen Bauanschluss hergestellt hätten, danach allerdings kein weiterer Baufortschritt mehr erkennbar war. Auch bestehende Eigentümer von Bauland sollten diesbezüglich aufgefordert werden, Bauland auch entsprechend als Bauland zu nützen, da sonst ebenfalls eine Rückwidmung erfolgen würde. Zudem meinte er, auch wenn das Ingenieurbüro, welches für die Gemeinde das Ortsentwicklungskonzept erstellt hatte, dies ablehnen würde, es wäre doch die Gemeinde selbst, welche diesen Planer bezahlen würde. Daher läge auch dies in ihrem Ermessen, ein Grundstück umzuwidmen, oder nicht. Weshalb wir noch über die Begründung für die Ablehnung durch dieses Planungsbüro sprachen, diesen angeblichen Grüngürtel, welchen es zu erhalten gelte, den landwirtschaftlichen Charakter, welches das Grundstück mit der Zugehörigkeit des Stadels zum danebenliegenden Bauernhof sprachen. Er selbst meinte, ein Grüngürtel könnte in diesem Gebiet ohnedies nicht erhalten bleiben, da es diesen nicht gäbe, da es bereits beiderseits der Straße eine Bebauung gäbe, also somit auch dort, wo mein Grundstück läge. Wobei er dabei den „Güterweg Kohlstatt“ meinte, an welchem mein Grundstück liegt, dieser erst bei meinem Grundstück eine rechtwinklige Abzweigung nach oben, den Berg hinauf macht, und es bis dorthin auch oberhalb, also in gleicher Höhe wie mein Grundstück bereits eine Bebauung gibt. Zudem hatte mein Grundstück und auch der darauf befindliche Stadel niemals zu jenem Bauernhof in der Nachbarschaft gehört. Solch eine Begründung ist einfach an den Haaren herbeigezogen!
Noch mehr zufrieden verließ ich nun das Dienstleistungszentrum in Linz wieder. Denn all das, was ich bisher in Bezug auf die Umwidmung des Grundstückes zu hören bekommen hatte, das Land würde dies niemals genehmigen, war somit hinfällig! Es war überhaupt keine Rede davon, diese „Oberbehörde“ würde dies niemals befürworten. Dies lag bisher einfach nur daran, dass die Gemeinde das Ansuchen nie im Gemeinderat bearbeitet hatte, dem Ansuchen nicht zugestimmt und es somit nie offiziell zum Land weitergeleitet wurde! Seit über zehn Jahre hörte ich nun dies als Begründung, weshalb es nie überhaupt zu einer Bearbeitung im Gemeinderat gekommen war. Nun stellte sich heraus, es lag gerade und ausschließlich daran! Der Grund für die Ablehnung war also nicht bei der „Oberbehörde“ zu suchen, sondern in der Gemeinde selbst – und nur in der Gemeinde selbst!
Daher nahm ich mir nun auch gleich vor, mit den in erster Linie Zuständigen in der Gemeinde in Unterach über mein nun neues Vorhaben zu sprechen.
Im Anschluss ging es weiter nach Wien. Denn für diesen Tag hatte ich mir extra freigenommen und morgen Früh musste ich wieder bei MCE arbeiten. Die letzte Woche bei MCE stand nun bevor.
(2021-03-07)