Unterach, Donnerstag, der 29. Dezember 2005:
Zu Weihnachten hatte mich mein Bruder angerufen, der Bürgermeister meines alten Heimatdorfes hätte ihn darauf angesprochen, mit mir Kontakt aufzunehmen, mir mitzuteilen, dass es nun einen Weg gäbe, mit welchem ich mit meinem Grundstück in der Kohlstatt des Dorfes doch noch etwas in Bezug auf Umwidmung des Grundstückes in Bauland unternehmen zu können. Daher sollte ich mich mit dem Bürgermeister Herrmann P. von der SPÖ in Verbindung setzen, mit ihm ein Gespräch zu vereinbaren, denn am Donnerstag gäbe es ohnedies eine kleine Veranstaltung im Dorf, das sogenannte „Christbaum Tauchen“, bei welchem ich ohnedies höchst wahrscheinlich im Dorf wäre, damit er mir diese Möglichkeit erläutern könnte. Daher rief ich den Bürgermeister an und vereinbarte an diesem Tag um 17:00 Uhr einen Termin im Gemeindeamt, in dessen Büro.
An diesem Tag zu dieser Zeit hatte er ohnedies seine wöchentliche Sprechstunde. Allerdings schien diese, gerade in der Weihnachtszeit nicht sehr stark besucht zu sein, denn als ich um 17:00 Uhr ins Gemeindeamt kam, war ich der einzige. Allerdings hatte ich auch einen Termin mit ihm vereinbart. Vielleicht entfiel diese allgemeine Sprechstunde auch in der Weihnachtszeit.
Um 17:00 Uhr empfing mich der Bürgermeister in seinem Büro im Gemeindeamt. Allerdings mussten wir noch etwas warten, denn auch der stellvertretende Bürgermeister Engelbert G., ebenfalls von der SPÖ, sollte auch an diesem Gespräch teilnehmen.
Als dieser dann auch zum Gespräch erschienen war, erklärte mir der Bürgermeister, wie es nun mit meinem Grundstück in der Kohlstatt, bezüglich einer doch noch möglichen Umwidmung weitergehen könnte. Denn in der Gemeinde sollen neue soziale Wohnungen errichtet werden und dafür würde die Gemeinde ein Grundstück für die Errichtung einer Wohnungsanlage suchen.
Diese Wohnungsanlage soll von einer gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft aus dem Innviertel in Oberösterreich errichtet werden, welche schon mehrere Wohnhausanlagen für die Gemeinde errichtet hatte. Da gäbe es nun die Möglichkeit, dass ich einen Teil meines Grundstücks dafür zur Verfügung stelle, mit dieser Siedlungsgenossenschaft einen Vertrag für die zur Verfügungstellung des Grundstückes eingehe, worauf diese Siedlungsgenossenschaft danach um Umwidmung dieses Grundstückes ansuchen würde, dies danach durch den Gemeinderat befürwortet werden würde, da es einen dringenden Bedarf an Errichtung von sozialen Wohnungen in der Gemeinde gäbe, dabei aber das gesamte Grundstück in Bauland umgewidmet werden würde, weshalb ich danach den Rest der Grundstückes als Bauland verwerten könnte.
Anders gäbe es, so meinte der Bürgermeister, ohnedies keine Möglichkeit mein Grundstück in Bauland umzuwidmen, da die „Oberbehörde“, wie er es nannte, „das Land“ (das Amt der oberösterreichischen Landesregierung) niemals einer Umwidmung zustimmen würde. Zudem wäre auch das Planungsbüro, welches im Auftrag der Gemeinde das Ortsentwicklungskonzept erstellt hatte, sich auch grundsätzlich gegen eine Umwidmung dieses Grundstückes.
Grundsätzlich hörte sich dies für mich durchaus gut und auch annehmbar an. Denn vordringlich wollte ich diese Angelegenheit bezüglich der Umwidmung des Grundstückes nun endlich, da der Rest des Grundstückes, nach Realteilung mit meinem Bruder, sich nun in meinem Alleineigentum befindet und ich diese grundsätzliche Änderung in den Eigentumsverhältnissen des Grundstückes dafür nützen wollte, dies endlich zu einem Ende zu bringen. Seit April 1993 lag nun dieses Ansuchen um Umwidmung des damals noch in Gemeinschaftseigentum befindlichen Grundstückes in der Kohlstatt. Dies war mittlerweile sehr lange her und viele, eigentlich fast alle meine Probleme, mit welchen ich in meinem Leben zu kämpfen hatte, ließen sich für mich bis zu jener Zeit im Frühjahr 1993 zurückführen. Weshalb dies für mich nur mehr im Zusammenhang mit diesem Ansuchen um Umwidmung zusammenhängen konnte und ich daher dies nun zu einem Ende bringen wollte.
Allerdings war für mich nun, da ich Alleineigentümer des verbliebenen Grundstückes wurde, eine Umwidmung gar nicht mehr unbedingt erforderlich. Ganz im Gegenteil. Mir wäre es sogar lieber gewesen, bliebe dieses Grundstück weiter Grünland und ich könnte lediglich die darauf befindliche Hütte, diesen Stadel erneuern, in bewohnbar machen, dies so, wie er einst ausgesehen hatte, bis er im Winter 1944 einstürzte und beinahe nur notdürftig im Krieg wieder aufgebaut wurde. Daher wäre nun mein Anliegen gewesen, anstelle dieses Stadels auf dem Grundstück lediglich ein kleinen Wohnhaus zu errichten, in einer Form, wie dieser Stadel einst ausgesehen hatte. Wäre dafür das restliche Grundstück weiter Grünland geblieben, dann wäre mir dies nur mehr als recht gewesen. Allerdings konnte ich mir solch einen Neubau des Stadels am Grundstück als Wohnhaus in meiner damaligen Situation keinesfalls leisten, ganz im Gegenteil, ich hatte mehr mit Existenzängsten zu kämpfen, als über so ein Projekt der Neuerrichtung des Stadels als Wohnhaus nachzudenken, weshalb ich trotzdem an einer Umwidmung meines Grundstückes in Bauland interessiert war. Wobei mir eine Umwidmung meines Grundstücke in einem minimalen Ausmaß dafür am liebsten gewesen wäre.
Eine Investition des Erlöses aus der Veräußerung des gesamten Grundstückes als Baulandes in das Elektroinstallationsunternehmen, welches von meinem Vater gegründet wurde, sowie in das Elternhaus, um daraus ein Wohnhaus mit vier eigenen Wohnungen, sowie dem Betrieb des Elektroinstallationsunternehmens im Haus, wie im einstigen Ansuchen um Umwidmung vom April 1993 angeführt, wäre nun für mich zudem auch nicht mehr erforderlich, da ich aus dem Unternehmen ausgestiegen wäre, dieses, wie bekannt, nun nur mehr durch meinem Bruder weitergeführt werde und sich das Elternhaus nun im Alleineigentum meines Bruders befände. Auch dies erklärte ich beiden ausführlich.
All meine Wünsche und Vorhaben, welche ich nun, da sich dieses Grundstück in meinem Alleineigentum befand, hatte ich beiden ausführlich bei diesem Gespräch erläutert. Also sowohl, dass ich grundsätzlich das Grundstück nun als Grünland, als landwirtschaftliche Nutzfläche, wie dieses im Flächenwidmungsplan der Gemeinde nun ausgewiesen war, behalten möchte, sowie dass ich anstelle des Stadels ein kleines Wohnhaus in Form des ursprünglichen Stadels errichten möchte! Zudem auch, dass ich in meiner derzeitigen Situation mir dies allerdings nicht leisten könnte. Weshalb ich durchaus an einer Möglichkeit zur Umwidmung des Grundstückes, wenngleich auch nur eines minimalen Teiles, wobei ich natürlich auch nichts gegen einer gesamten Umwidmung des Grundstückes in Bauland nicht dagegen hätte.
Daher käme dieser Vorschlag, auf diesem Grundstück eine Wohnhausanlage mit sozialen Wohnungen für die Gemeinde durch diese Siedlungsgenossenschaft errichten zu lassen, sollte dafür mich so viel finanziell übrig bleiben, damit ich mein Vorhaben der Errichtung eines kleinen Wohnhauses anstelle des Stadels realisieren könnte, sehr gelegen. Weshalb ich einer Weiterverfolgung dieses Vorhabens auch gerne zugestimmt hatte. Wobei im Zuge dessen natürlich erst die Vereinbarung zwischen mir und dieser Siedlungsgenossenschaft zu prüfen wäre.
So meinte der Bürgermeister, ich sollte am 7. Jänner zu ihm in sein Wohnhaus kommen, damit er mir dabei die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit erläutern könnte. Bis dahin hätte er längst weitere Informationen darüber, welche er mir dabei mitteilen wollte. So verbleiben wir, bis zu einem weiteren Gespräch zwischen dem Bürgermeister und mir am 7. Jänner. Dieses Gespräch hatte gut eineinhalb Stunden gedauert.
Danach besuchte ich noch, wie es mir mein Bruder erzählt hatte, dieses „Christbau Tauchen“ am Hauptplatz des Dorfes, an der Schiffsanlagegestelle am See. Dabei handelt es sich um eine „Brauchtumsveranstaltung“ im Dorf, bei welcher Taucher der Wasserrettung im Dorf einen zuvor durch den Pfarrer gesegneten kleinen beleuchteten Christbau im See versenken. Wobei ich „Brauchtum“ deshalb unter Anführungszeichen stelle, da sich mir die Herkunft dieses Brauches nicht recht erschloss. Sondern es sich meiner Ansicht nach eher um eine gefundene Gelegenheit handelt, sich um die Weihnachtszeit am Dorfplatz zu einem kleinen Umtrunk mit Glühwein und dergleichen einzufinden. Aber dies nur nebenbei. Zudem finde ich dies auch nicht weiter schlecht.
Zu erwähnen ist es allerdings deshalb, da im Anschluss ein Gottesdienst in der Kirche stattfindet, welcher zwar auch nur mäßig besucht wird, wie an anderen Donnerstag Abenden, da die meisten der Gäste weiter an den eigens für diesen Anlass aufgestellten Glühwein Verkaufshütten bleiben. Danach sollte allerdings um 20:00 Uhr eine Jahreshauptversammlung der Wassergenossenschaft West im Dorf in einem Gasthaus am Mondsee stattfinden, zu welcher ich ebenfalls eingeladen wurde, war ich doch nun als Grundstückseigentümer auch Mitglied dieser Wassergenossenschaft.
Bei dieser Versammlung der Wassergenossenschaft wurde der Einbau von Desinfektionsanlagen in den Hochbehältern der Wasserversorgung im Dorf durch ein Planungsbüro vorgestellt und auch die dadurch entstehenden Kosten erläutert.
Nach dieser Versammlung blieb ich noch relativ lange in diesem Gasthaus am Mondsee, da ich im Zuge dieser Veranstaltung viele Dorfbewohner traf, welche ich sonst kaum zu Gesicht und schon gar nicht mit ihnen ins Gespräch gekommen war.
Nun sah es tatsächlich so aus, als wäre durch die Teilung des Erbes zwischen meinem Bruder und mir endlich Bewegung in diese Angelegenheit gekommen und es gäbe vielleicht auch gar noch ein für alle Beteiligte gutes Ende.
(2021-03-05)