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„Kann es sein, dass wir ein Problem haben?“

Mittwoch, 16. März, 2005Freitag, 9. Oktober, 2020
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„Kann es sein, dass wir ein Problem haben?“
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Ismaning, Mittwoch, der 16. März 2005:

Völlig überraschend hörte ich am Montag, dass es bei dem Angebot für diese Mittelspannungsverkabelung in einem Automobilwerk in Dingolfing zu einem Gespräch mit dem Auftraggeber und dem ausschreibenden Ingenieurbüro kommen soll. Allerdings nicht zu einer Auftragsverhandlung, sondern lediglich zu einem Aufklärungsgespräch.

Daher wurde im Büro darüber diskutiert, wer nun diesem Termin für dieses Aufklärungsgespräch wahrnehmen soll. Schließlich wollte gerade Karl Pi. mit dem Auftraggeber damit ins Gespräch kommen. Da jedoch die in diesem Angebot enthaltenen Leistungen nicht so sehr zu jenem Leistungsspektrum gehörten, welches Karl Pi. beim Auftraggeber künftig als Aufträge erhalten wollte, hatte er die Verantwortung jedoch bereits an Manfred B. abgegeben. Zudem handelte es sich dabei auch nicht um eine Auftragsverhandlung, sondern lediglich um ein Aufklärungsgespräch. Weshalb dieses Termin Manfred B. nun heute Nachmittag wahrnehmen sollte.

Anfänglich sollte auch ich an diesem Gespräch teilnehmen, hatte ich doch dieses Angebot erstellt. Dazu war allerdings offensichtlich das Mistrauen mir gegenüber mittlerweile derart groß geworden, sodass ich an diesem Termin nicht teilnehmen sollte. Daher verschwand Manfred B., kurz nach Mittag, um diesen Termin alleine wahrzunehmen.

Am späteren Nachmittag, ich stand gerade vor dem Haus und rechte eine Zigarette, kam Manfred B. von diesem Termin wieder zurück. Dabei traf ich ihn vor dem Haus. Wobei er mir auch gleich erzählte, wie dieses Gespräch verlaufen war. Dass grundsätzlich der Auftraggeber von unserem Angebot überzeugt wäre, es jedoch offensichtlich bei einer Position ein Problem gäbe, da hier der Angebotspreis derart niedrig sei, weshalb hier vielleicht ein Kalkulationsfehler unterlaufen sein könnte.

Als ich mit Manfred B. die Treppe hoch ins Büro ging, erzählte er mir auch, worum es im Detail ging. Denn der Auftraggeber sei der Ansicht, bei dem Angebotenen Mittelspannungskabel muss in diesem Angebot ein Fehler unterlaufen sein, als wäre hier der Kupferpreis nicht richtig in der Kalkulation übernommen worden.

Worauf ich Manfred B. erklärte, ich könnte mir dies zwar nicht vorstellen, berechnet doch das Kalkulationsprogramm automatisch selbst den Kupferpreis. Dazu muss eben lediglich der aktuelle Preis für Kupfer in den Einstellungen des Programms richtig eingegeben sein. Aber ich würde mir dies gleich ansehen.

Kaum saß ich wieder auf meinem Platz, sah ich mir die Kalkulation des Angebotes noch einmal genau an, konnte dabei allerdings keinen Fehler entdecken. Denn den Angebotspreis des günstigsten Lieferanten hatte ich korrekt übernommen und auch der Kupferpreis ist in den Einstellungen des Programms richtig eingegeben. Daher konnte ich zunächst keinen Fehler entdecken.

Doch dann sah ich mir dieses Angebot des Lieferanten noch einmal genauer an, es war ein Kabellieferant aus Österreich, und mir schwante fürchterliches. Denn dies war ein Angebot, bei welchem im Angebotspreis bereits die Kupferbasis enthalten ist. Ich hatte jedoch, als ich die Kalkulation für dieses Angebot fertiggestellt hatte, zuletzt einen Lieferanten aus Deutschland für dieses Kabel eingetragen, bei welchem keine Kupferbasis eingerechnet ist. Daher hatte ich bei dieser Position da Kupferbasis auf Null gestellt. Daher fehlte nun bei dieser Position die Kupferbasis.

Da dieses Kabel allerdings einen Kupferanteil von 7,272 Kilogramm je Meter hat und die fehlende Kupferbasis 1,30 Euro je Kilogramm beträgt, ging es bei einer Menge von 2.500 Metern in dieser Position um eine erheblich hohe Summe von 7,272 kg/m x 1,3 Euro/kg x 2.500 m um satte 23.634 Euro! Dies zudem bei einer ursprünglichen Angebotssumme von ungefähr 65.000 Euro.

Ziemlich kleinlaut ging ich im Anschluss daran zu Manfred B. und beichtete ihm meinen Fehler, welcher mir bei der Kalkulation des Angebotes unterlaufen war. Worauf dieser meinte,

„kann es sein, dass wir ein Problem haben?“

Dies schien nun wirklich ein Problem zu werden. Dies noch dazu bei einem ersten Angebot, welches ich für Manfred B. erstellt hatte und ich nur mehr als einzige Hoffnung in diesem unternehmen hatte, für Manfred B. weiterarbeiten zu können.

Doch Manfred B. meinte, das Ingenieurbüro hätte ihn aufgefordert, einen eventuellen Kalkulationsfehler anzumelden, welcher danach als Mangel im Angebot bewertet würde, der behoben werden könnte. Daher verfasste er ein Schreiben an das Ingenieurbüro, in welcher er den tatsächlichen Preis für dieses Mittelspannungskabel nun nachreichte.

Nun bestand allerdings die Gefahr, dass unser Angebot deshalb preislich derart hoch wäre, weshalb wir von einer Auftragsvergabe wieder weit entfernt sein könnten. Doch einige Tage später trudelte ein Auftragsscheiben für die gesamten Leistungen dieser Ausschreibung im Büro ein.

Eigentlich eine Geschichte, welche es kaum Wert wäre zu erzählen. Ausgenommen ich erzähle gerne über meine Fehler, welche auch mir in der Arbeit passieren. Jedoch hat es doch eine Grund, weshalb ich dies erzähle. Denn dies war der einzige Auftrag, welche diese Zweigniederlassung im gesamten Jahr 2005, also auch noch nach meiner Kündigung, erhalten hatte!

(2020-09-03)

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