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Der Urlaubsantrag

Dienstag, 6. April, 2004Montag, 3. Februar, 2020
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Salzburg, Dienstag, der 6. April 2004:

Eigentlich wollte ich mir ab Mittwoch für den Rest der Karwoche Urlaub nehmen, um mich endlich wieder einmal etwas auszuruhen und danach am Osterwochenende zu meiner Lebensgefährtin fahren. Und so saß ich an diesem Tag vormittags an meinem Arbeitsplatz und füllte einen Urlaubsantrag für den 7., 8. Und 9. April aus.

Doch als ich an beim Ausfüllen dieses Antrags war, kam plötzlich Harald Z., unser Akquisiteur, welcher auch bei mir im Büro saß und von den meisten einfach nur „Zucki“ genannt wurde, zur Tür herein und meinte, wir wären beim Flughafen für ein Aufklärungsgespräch bezüglich unseres Angebotes eingeladen worden. Nach anfänglicher Freude darüber, fragte ich ihn, wann denn dieses Gespräch stattfinden soll. Da meinte er,

„am Freitag Vormittag – höchst wahrscheinlich.“

„Am Freitag?“,

antwortete ich ihm,

„das ist aber ganz ungünstig, denn am Karfreitag, da arbeitet doch kaum jemand! – Außerdem wollte ich mir ab Mittwoch für den Rest der Woche Urlaub nehmen.“

Harald Z. meinte, er würde dies noch klären, aber er meinte, er werde doch der Freitag, oder vielleicht schon der Mittwoch sein. Wenn ich allerdings an beiden Tagen nicht da wäre, sei dies nicht günstig. Aber dann meinte er, er würde mit Erich H., dem Gruppenleiter reden, ob er nicht den Termin wahrnehmen könnte, denn schließlich sei dies auch seine Aufgabe. Ich gar ihm allerdings gleich zu verstehen, Erich H., „Hörbi“, wie er von vielen genannt wurde, würde dies auf keinen Fall tun, schließlich hatte dieser schon getobt, als die Ausschreibung ins Haus kam und Harald Z. um die Ausarbeitung eines Angebotes fragte, obwohl eigentlich jedem klar war, wer den Auftrag für diese Ausschreibung erhalten sollte. „Hörbi“ meinte dazu lediglich,

„Nein! Wir kalkulieren kein Angebot, wenn wir wissen, dass wir den Auftrag nicht erhalten werden! Das muss in Zukunft anders gehen!“

Aber das ist nun mal so im Geschäftsleben. Hin und wieder muss man auch Arbeiten erledigen, welche im Vorhinein nicht von Erfolg gekrönt sein werden. Dazu gehören eben auch die Kalkulation und Ausarbeitung eines Angebotes für Ausschreibungen, bei welchen im Vorhinein schon klar ist, diesen Auftrag werde man nie erlangen. Man würde zu sehr in bereits bestehende Anlagen eines anderen Mitbewerbers eingreifen, oder die Ausschreibung ist ohnedies schon auf einen bestimmten Auftragnehmer zugeschnitten, was eigentlich nicht der Fall sein dürfte, aber doch hin und wieder vorkommen soll. Aber, dies gibt einem doch auch immer wieder die Gelegenheit mit einem potentiellen Kunden in Kontakt zu treten, in Verbindung zu bleiben und bei einem anderen Bauvorhaben dann dadurch bessere Chancen zu haben. Zudem zeigt man dadurch auch dem Mitbewerber seinen guten Willen, ihm nicht in bestehende Anlagen rein pfuschen zu wollen und in bereits bestehende Vereinbarungen einzugreifen. Oftmals gab es allerdings hierbei die Unsitte, sich deshalb vom Mitbewerber ein Angebot für die Gesamtanlage anbieten zu lassen und dies danach mit einem entsprechenden Aufschlag als eigenes Angebot abzugeben. Gerade in dieser Zeit kam diese Unsitte, wie ich es empfand, immer mehr auf. Da war mir das sogenannte „alte System“ viel lieber.

Und so kalkulierte ich eben damals dieses Angebot selbst, da auch der Abteilungsleiter, welcher in Innsbruck saß, meinte,

„solange das so ist, müssen wir eben ein Angebot abgeben!“

Zeit hatte ich ohnedies und so ein Angebot ist auch relativ schnell und einfach ausgearbeitet, sodass dies für mich eigentlich weiter nichts Ungewöhnliches war.

Nun sollten wir allerdings bezüglich dieses Angebotes zu einem Aufklärungsgespräch beim Kunden erscheinen und ich wäre zu den vorgesehenen Terminen im Urlaub. Daher legte ich einmal meinen bereits fertig ausgefüllten Urlaubsantrag zur Seite und meinte zu „Zucki“,

„egal, dann komme ich eben an diesem Tag herein, aber nur für dieses Gespräch beim Flughafen.“

„Zucki“ lief dann auch noch zu „Hörbi“, aber dieser hatte, wie ich es erwartet hatte, dafür überhaupt nichts übrig. Er meinte,

„Nein! Zu einer Auftragsverhandlung, bei der klar ist, wir bekommen den Auftrag ohnedies nicht, gehe ich nicht.“

So hatte mir jedenfalls „Zucki“ die Reaktion von „Hörbi“ erklärt.

Daraufhin hatte ich aus meinem Urlaubsantrag den Karfreitag gestrichen und dachte mir, wegen dieser zwei, vielleicht drei Stunden kann ich wohl noch extra herein kommen.

Kurz nach Mittag kam dann „Zucki“ zur Tür herein und meinte, das Gespräch fände nun doch bereits am Mittwoch statt, da am Karfreitag ohnedies kaum noch jemand arbeiten würde, daher hätte der Kunde das Gespräche vorverlegt. So sagte ich zu „Zucki“,

„gut, dann komme ich eben am Mittwoch doch noch einmal herein, aber nur mehr für dieses Gespräch. – Ist mir zudem eh lieber, denn so muss ich meinen Urlaub nicht unterbrechen.“

Kaum hatte ich dies gesagt, nahm ich meinen Urlaubsantrag, kontrollierte ihn noch einmal und stellte dabei fest, ich hatte ja schon am Vormittag einen Tag daraus wieder herausgestrichen, und trug ihn vor in das Sekretariat.

Ein verhängnisvoller, wenn auch völlig harmloser Leichtsinn, wie sich noch herausstellen würde. Unter normalen Umständen dürfte so etwas kein Problem darstellen, nicht aber, wenn man es mit Verrückten zu tun hat!

(2018-01-18)

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